11/5/2025
Festnahme wegen Drogendelikten in Österreich – Juristischer Notfallratgeber
Drogengesetze in Österreich: Besitz, Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln
Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) verbietet strikt den Besitz, Erwerb oder Konsum jeglicher Art von Drogen ohne ärztliche Verschreibung. Entgegen landläufiger Meinungen gibt es in Österreich keine „erlaubte Menge zum Eigenbedarf“ – auch geringe Mengen Cannabis oder anderer Substanzen sind illegal.
Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Hauptformen:
- Eigengebrauch und Besitz kleiner Mengen: Besitz oder Erwerb geringer Mengen zum persönlichen Konsum wird als minderschweres Delikt behandelt. Die Maximalstrafe beträgt bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Besonders bei Ersttätern oder bei nachgewiesener Abhängigkeit kann das Strafverfahren durch eine gerichtliche Weisung zur Therapie („Therapie statt Strafe“) ersetzt werden. Häufig endet ein Erstverstoß mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 100 € und 1.000 €.
- Drogenhandel und Weitergabe (schwere Drogendelikte): Besitz großer Mengen oder Hinweise auf Handelsabsicht (z. B. Portionierung, Waagen, Verpackung) gelten als Indizien für Drogenhandel. Für jede Substanz gibt es eine festgelegte Grenzmenge – z. B. 40 g THC bei Cannabis oder 3 g Heroin. Wird diese Menge überschritten, wird automatisch von Handelsabsicht ausgegangen. Der Strafrahmen steigt entsprechend: bei besonders schweren Fällen sind bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich, insbesondere bei gewerbsmäßigem Handel, Verkauf an Minderjährige oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Fazit: In Österreich sind sowohl sogenannte „weiche“ Drogen wie Cannabis als auch „harte“ Drogen wie Heroin oder Kokain verboten. Während Konsumenten oder abhängige Personen oftmals therapeutische Maßnahmen angeboten bekommen, drohen Händlern oder Personen mit großen Mengen harte Strafen. Auch reiner Eigenbesitz kann zu Festnahme, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.
Rechte bei Festnahme wegen Drogendelikten
Wird man in Österreich wegen eines Drogendelikts festgenommen, stehen einem mehrere grundlegende Rechte zu. Diese Rechte dienen dem Schutz während des Strafverfahrens und sollten unbedingt eingefordert werden:
- Recht auf Information in verständlicher Sprache: Die Polizei ist verpflichtet, den Grund der Festnahme und die Verdachtslage mitzuteilen – in einer Sprache, die Sie verstehen. Fordern Sie bei Bedarf sofort einen Dolmetscher oder eine schriftliche Übersetzung der Rechte.
- Recht zu schweigen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Aussagen zur Sache zu machen – außer zur Identität. Es ist dringend empfohlen, nichts ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt zu sagen. Schweigen wird rechtlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet.
- Recht auf anwaltlichen Beistand: Ab dem Zeitpunkt der Festnahme haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren. Sollte dies nicht möglich sein, steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu. Verzichten Sie nicht auf dieses Recht – ein erfahrener Strafverteidiger schützt Ihre Interessen und hilft, Fehler zu vermeiden.
- Recht auf Dolmetscher: Wenn Sie kein fließendes Deutsch sprechen, haben Sie Anspruch auf einen staatlich bestellten Dolmetscher – sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht. Lassen Sie sich keine Vernehmung oder Dokumente aufzwingen, die Sie nicht vollständig verstehen.
- Recht auf konsularische Unterstützung: Als ausländischer Staatsbürger können Sie verlangen, dass Ihre Botschaft oder ein naher Angehöriger informiert wird. Die diplomatische Vertretung kann helfen, rechtliche Unterstützung zu organisieren und Ihre Rechte zu überwachen.
Der strafrechtliche Ablauf in Österreich – was passiert nach der Festnahme?
Das Strafverfahren bei Drogendelikten folgt in Österreich einem strukturierten Ablauf:
- Erste Vernehmung durch die Polizei: Innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme muss die Polizei entscheiden, ob Sie freigelassen oder dem Haftrichter vorgeführt werden. Bei geringfügigen Verstößen kann eine Freilassung unter Auflagen erfolgen (z. B. Passabgabe).
- Vorführung vor dem Haftrichter: Innerhalb von 48 Stunden entscheidet ein Richter über Untersuchungshaft. Alternativ kann eine Freilassung unter Auflagen (z. B. Kaution, Meldepflicht) erfolgen.
- Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft führt die weiteren Ermittlungen. In dieser Phase kann Ihr Anwalt Einsicht in die Akten beantragen, entlastende Beweise vorlegen oder eine Haftprüfung verlangen.
- Anklageerhebung: Liegen ausreichend Beweise vor, wird eine Anklage beim Landesgericht erhoben. Der Prozess wird vorbereitet, ein Termin wird festgesetzt.
- Hauptverhandlung und Urteil: Im Rahmen der Hauptverhandlung werden Beweise präsentiert, Zeugen befragt und das Urteil gefällt. Bei Schuldspruch wird das Strafmaß anhand der Umstände festgelegt – bei Ersttätern kann dies auch eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe sein.
Verhaltenstipps bei Festnahme – das sollten Sie tun (und lassen)
- Bleiben Sie ruhig und höflich: Vermeiden Sie aggressive Reaktionen oder Widerstand – dies kann zu zusätzlichen Straftatbeständen führen.
- Sagen Sie deutlich, dass Sie einen Anwalt sprechen wollen: Zum Beispiel: „Ich möchte mit einem Anwalt sprechen.“
- Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent: Antworten Sie auf keine Fragen zur Sache, bis ein Anwalt anwesend ist.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen: Verlangen Sie bei Unklarheiten Übersetzung oder anwaltliche Erklärung.
- Sprechen Sie mit niemandem über den Fall – nur mit Ihrem Anwalt: Auch Zellengenossen oder Mitgefangene könnten als Zeugen gegen Sie aussagen.
Rechtliche Hilfe – rund um die Uhr verfügbar
Eine Festnahme im Ausland ist ein ernstzunehmender Notfall. Unsere Kanzlei arbeitet mit österreichischen Strafverteidigern zusammen und bietet sofortige Hilfe – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten während des gesamten Verfahrens – vom ersten Polizeikontakt über die Gerichtsverhandlung bis zur Rechtsmittelberatung.
Kontaktieren Sie uns jetzt:
RA Eli Doron
Österreichische Partnerkanzlei – lokale Hilfe sofort verfügbar