8/5/2025
Von Abschiebung aus Wien wegen illegaler Beschäftigung bedroht?
So handeln Sie richtig
Wenn Sie sich in Wien aufhalten und wegen Arbeit ohne gültige Arbeitsgenehmigung von Abschiebung bedroht sind, ist rasches und kluges Handeln erforderlich. Das österreichische Fremdenrecht ist besonders streng gegenüber Drittstaatsangehörigen, die ohne entsprechende Erlaubnis arbeiten. Die möglichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Abschiebung bis hin zu Einreiseverboten in den gesamten Schengenraum.
In diesem Beitrag erklären wir, was in Österreich als „illegale Arbeit“ gilt, welche Risiken bestehen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben – und warum es entscheidend ist, sofort einen lokalen Anwalt für Fremdenrecht einzuschalten.
Was gilt in Österreich als „illegale Arbeit“?
Wer kein EU/EWR-Bürger ist, benötigt in Österreich sowohl einen gültigen Aufenthaltstitel als auch eine ausdrückliche Arbeitserlaubnis, um einer Beschäftigung nachzugehen. Ein Touristenvisum oder ein Besuchsaufenthalt berechtigen nicht zur Erwerbstätigkeit – auch nicht zur kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung.
Typische Konstellationen:
- Arbeit während eines touristischen oder anderweitig arbeitsfremden Aufenthalts
- Überschreiten der erlaubten Arbeitszeit als Student
- Ausübung einer Tätigkeit trotz Aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis
Auch wenn der Arbeitgeber fälschlicherweise verspricht, dass „es schon in Ordnung sei“, tragen Sie als Arbeitnehmer die rechtliche Verantwortung – und riskieren empfindliche Sanktionen durch die Fremdenpolizei.
Mögliche Konsequenzen
Wer ohne Arbeitserlaubnis arbeitet, muss mit rascher und strenger Reaktion der österreichischen Behörden rechnen:
- Rückkehrentscheidung: behördliche Anordnung, Österreich innerhalb weniger Tage zu verlassen
- Abschiebung: bei Nichtverlassen kann eine Zwangsabschiebung durchgeführt werden
- Einreiseverbot für Österreich und Schengen: häufig wird ein mehrjähriges Einreiseverbot für Österreich und andere Schengenländer verhängt
- Geldstrafen: für illegalen Aufenthalt können Verwaltungsstrafen von mehreren Tausend Euro verhängt werden
- Negative Auswirkungen auf zukünftige Visaanträge: ein Eintrag in das Schengen-Informationssystem (SIS) erschwert künftige Reisen und Anträge erheblich
Was können Sie tun?
Wenn Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten haben oder von den Behörden kontaktiert wurden, zögern Sie nicht – kontaktieren Sie sofort einen lokalen Anwalt. Die rechtlichen Optionen beinhalten:
- Beschwerde gegen den Bescheid: Innerhalb weniger Tage (meist 14 Tage) kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Diese Beschwerde kann die Abschiebung vorerst aufhalten.
- Humanitäre Aufenthaltstitel beantragen: Bei familiären Bindungen, schwerer Krankheit, langjährigem Aufenthalt oder gelungener Integration kann ein Antrag auf Aufenthalt aus berücksichtigungswürdigen Gründen gestellt werden.
- Aufschiebung der Abschiebung (Duldung): In Fällen, in denen eine Abschiebung faktisch oder rechtlich unmöglich ist, kann eine Duldung beantragt werden.
- Freiwillige Ausreise: In bestimmten Situationen kann eine freiwillige Ausreise – in Abstimmung mit einem Anwalt – helfen, schwerere Konsequenzen wie ein längeres Einreiseverbot zu vermeiden.
Worauf sollten Sie achten?
- Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Beratung! Auch wenn die Polizei Druck ausübt – Sie haben das Recht, sich zuerst mit einem Anwalt zu beraten.
- Ignorieren Sie keine behördlichen Schreiben! Untätigkeit kann die Situation verschlimmern.
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Reisepass, Aufenthaltstitel, Arbeitsnachweise, Mietverträge, medizinische Unterlagen, Familiennachweise.
- Vermeiden Sie weitere Gesetzesverstöße: Verzichten Sie auf jede illegale Tätigkeit während des laufenden Verfahrens.
Warum ein österreichischer Anwalt unverzichtbar ist
Ein lokaler Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Fremden- und Aufenthaltsrecht kann:
- die Abschiebung kurzfristig stoppen
- Beschwerdeschriften fristgerecht und fachgerecht einbringen
- die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts prüfen und beantragen
- Sie gegenüber Behörden und Gerichten vertreten
- mit den Behörden verhandeln, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen
Unsere Kanzlei in Wien – wir helfen sofort
Unsere Kanzlei betreibt eine vollwertige Niederlassung in Wien, spezialisiert auf Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht für Ausländer und Abschiebungsverfahren. Wir beraten Sie in Deutsch, Englisch und Hebräisch, begleiten Sie rechtlich in allen Phasen und sind auch in dringenden Fällen kurzfristig einsatzbereit.
Wenn Sie von Abschiebung bedroht sind – bleiben Sie nicht allein. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
RA Eli Doron – rund um die Uhr erreichbar
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